Online-Streitbeilegung
Ab dem 9.1.2016 gilt die sog. EU-Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten (EU-Verordnung Nr. 524/2013).
Gesetzesgrundlage
Um Verbrauchern eine schnelle und kostengünstige Alternative zur Streitbeilegung zu bieten, erließ der europäische Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (alternative Streitbeilegung) sowie die ODR-Verordnung (Online Streitbeilegung) zur Streitbeilegung zwischen Unternehmern und Verbrauchern bei Online-Kaufverträgen und Online-Dienstleistungsverträgen. Die EU Kommission stellt dafür eine Online-Plattform zur Verfügung, um Verbrauchern gute Möglichkeiten für die Wahrnehmung der alternativen Streitbeilegung zu bieten.
Weitere Informationen finden Sie hier: europa.eu
Was und wo ist die OS-Plattform?
Auf der Webseite der Europäischen Kommission findet sich folgender Hinweis:
“The ODR platform will be operational on 9 January 2016 and made accessible in stages. It will become accessible to consumers and traders on 15 February 2015 [gemeint ist wohl 2016].”
Zum 9.1.2016 sollen Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Händlern im Zusammenhang von Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen über eine Online-Plattform beigelegt werden. Diese Plattform wird durch die Europäische Union eingerichtet.
Die Plattform ist noch nicht erreichbar, dies soll nach derzeitigem Stand zum 15.2.2016 erfolgen. Sobald diese erreichbar ist, werden wir an dieser Stelle den Link zur Plattform hinterlegen.
Update 08/01/2016: Die europäische Kommision hat den Link jetzt veröffentlicht. Link zur Webseite der EU: europa.eu/ODR
Welchen Sinn hat die ODR-Verordnung?
Nach den Erwägungsgründen (EG) der ODR-Verordnung soll Verbrauchern Vertrauen beim Online-Einkauf – insbesondere beim grenzüberschreitenden – vermittelt werden. Der Verbraucherschutz solle gestärkt werden.
“Die Verfügbarkeit einer zuverlässigen und effizienten Online-Streitbeilegung (im Folgenden “OS”) könnte einen großen Beitrag zur Verwirklichung dieses Ziels leisten.”
Die Möglichkeiten der Online-Streitbeilegung, so heißt es weiter, soll eine einfache, effiziente, schnelle und kostengünstige außergerichtliche Lösung für Streitigkeiten darstellen. Allerdings gibt es derzeit noch keinen solchen Mechanismus, der es erlaubt, Streitigkeiten aus Online-Geschäften auch online beizulegen.